Die Kosten einer Laserbehandlung werden von der Krankenkasse nicht übernommen. Laut Krankenkassen dient der Eingriff nur unserem Komfort. Allerdings erstatten immer mehr private Zusatzversicherungen variable Pauschalpreise.
Da die Kosten für die Behandlung von den Krankenkassen nicht übernommen werden, erhalten Sie keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Die Preise variieren je nach angewandter Methode. Bei einem ersten Termin wird das Honorar in einem Kostenvoranschlag festgelegt, es beinhaltet das chirurgische Honorar und den Pauschalpreis für den Operationssaal.