Die Kosten für den Lasereingriff werden nicht von der
Krankenversicherung übernommen, da sie ihn als medizinisch nicht
notwendig einstuft. Allerdings erstatten immer mehr private
Zusatzversicherungen einen variablen Pauschalpreis. Da die Kosten für
die Behandlung von den Krankenkassen nicht übernommen werden, erhalten
Sie keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Die Preise variieren je nach angewendeter Methode. Bei einem ersten
Termin wird das Honorar in einem Kostenvoranschlag festgelegt, es
beinhaltet das chirurgische Honorar und den Pauschalpreis für den
Operationssaal.
Sei es für die Kurzsichtigkeit oder eine Operation an den Augenlidern, der Eingriff kann in mehreren Raten bezahlt werden. Wir bieten zudem unterschiedliche Zahlungsmodalitäten: Nachzahlung per Scheck oder zinslose Kartenzahlung mit 10 Raten. Für chirurgische Eingriffe, deren Kosten übernommen werden (Katarakt...) gibt es keine Vorauszahlung, lediglich die Zusatzkosten müssen in der Praxis gezahlt werden.